Gute Nachrichten für die Sportvereine in der Gemeinde Rastede: die Sporthallen und Gymnastikräume werden ab sofort wieder für den Vereinssportbetrieb freigegeben. Lediglich die Turnhalle Wilhelmstraße muss aufgrund der Nutzung als Klassenraum bis voraussichtlich Mitte September für den Vereinssport gesperrt bleiben. „Natürlich sind aber auch aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nach wie vor Auflagen zu erfüllen, die wir den Vereinen bereits mitgeteilt haben“, berichtet Fachbereichsleiterin Sabine Meyer.
So sind beispielsweise Begegnungen mit anderen Sportgruppen zu vermeiden, die Gruppen müssen gemeinsam und mit Mund-Nase-Schutz die Sporträume betreten und es sind nach wie vor Anwesenheitslisten zu führen, damit Kontakte nachvollziehbar bleiben. Darüber hinaus sind von den Vereinen zwischen jeder Gruppe alle benutzten Geräte, Türklinken, Bänke in den Umkleiden sowie Sanitäreinrichtungen zu desinfizieren.
Die Duschen bleiben weiterhin gesperrt. „Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nach Punktspielen möglich, wenn der Verein die nach jeder Gruppe erforderliche Desinfektionsreinigung gewährleistet“, betont Meyer. Dessen ungeachtet muss weiterhin der Sicherheitsabstand von 1,5 m zwischen den Personen auch bei der Nutzung der Umkleiden eingehalten werden.
Bei den Außensportflächen stellt sich die Situation ähnlich dar. Dort können vorhandene Duschen und Umkleiden zwar auch nach Trainingseinheiten wieder von den Vereinen genutzt werden, allerdings sind auch hier die Vereine für die Desinfektionsreinigung zwischen jeder Mannschaft oder Trainingsgruppe verantwortlich. Sofern die Duschen genutzt werden, ist zudem einmal täglich eine Grundreinigung erforderlich. Auch auf den Sportplätzen sind die Sicherheitsabstände von 1,5 Metern zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. „Wir appellieren an alle Übungsleiter, Trainer und Sportler, sich diszipliniert an die Corona-Regeln zu halten, um sich und andere Sportler nicht leichtfertig zu gefährden“, sagt Gemeindesprecher Ralf Kobbe. Nur so könne ein dauerhafter Sportbetrieb in Corona-Zeiten gewährleistet werden.