Gute Nachricht für alle Rasteder Hundehalter: Nachdem der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straße der Gemeinde Rastede die Hundefreilaufflächen auf einen Teil des Turnierplatzes im Schlosspark, auf den Grünflächen “An Hagendorfs Busch” und am Hasenbült im Oktober auf den Weg gebracht hatte, sind jetzt an den drei Standorten die noch fehlenden Hinweisschilder vom Bauhof aufgestellt worden. Zuvor war der zur Umsetzung noch erforderliche Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 15. Dezember erfolgt. Somit steht der Nutzung der Flächen nichts mehr im Wege und es geht ein teilweise lang gehegter Wunsch von zahlreichen Hundebesitzern insbesondere nach einem Freilauf in Schlossparknähe in Erfüllung. „Nach dem Willen der Politik werden die Hundefreilaufflächen zunächst für die Dauer von zwei Jahren ausgewiesen, wobei laufend die Akzeptanz und die Nutzung evaluiert werden soll“, berichtet Gemeindesprecher Ralf Kobbe. Im Anschluss soll über eine mögliche Fortführung der Regelung erneut beraten werden.
Aufgrund der positiven Erfahrungen in anderen Kommunen wie in Delmenhorst und Oldenburg wurde auf eine Einfriedung des Geländes bewusst verzichtet und lediglich eine bedarfsgerechte Beschilderung vorgenommen. Primäres Ziel war es nicht, eine optimal gestaltete Freilauffläche zu schaffen, sondern zunächst überhaupt eine Freilauffläche zur Verfügung zu stellen. Diese sollte aus Kosten- und Zeitgründen zudem möglichst ohne die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes oder die Erstellung eines Lärmgutachtens zur Verfügung gestellt werden. Nur so war eine schnelle und unbürokratische Lösung umsetzbar.
Die Auswahl der Flächen erfolgte nach den Kriterien der grundsätzlichen Geeignetheit und der guten Erreichbarkeit, insbesondere auch von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. „Um die Hundefreilaufflächen zum Erfolg werden zu lassen, sind aber gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung von notwendigen Regeln unabdingbar“, erklärt Fachbereichsleiterin Vievien Witte. Jeder Hundehalter sollte daher unter anderem dafür Sorge tragen, dass sein Hund nicht unangeleint die Freilauffläche verlässt, Hundekot unverzüglich beseitigt und niemand durch seinen Hund belästigt wird sowie keine Gefahr für Dritte besteht.