Für Besuche im Rasteder Rathaus gilt ab Montag, 29. November, die 3G-Regel: Der Zugang ist Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten, die entweder einen Beleg für ihren vollständigen Impfschutz, einen Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren.
Sofern möglich, wird um eine Klärung der Anliegen via Telefon und E-Mail gebeten. Andernfalls ist eine vorherige Terminvereinbarung wünschenswert, um das Besucheraufkommen im Rathaus möglichst gering zu halten. Die Gemeindeverwaltung möchte den Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich weiterhin möglichst uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Trotzdem gilt: „Je mehr Anliegen sich gänzlich ohne persönlichen Kontakt oder durch eine Terminvergabe zumindest bei kalkulierbarem Besuchsaufkommen im Rathaus erledigen lassen, desto besser“, sagt Gemeindesprecher Karsten Tenbrink.
Eine Liste mit Kontaktinformationen ist hier einsehbar. Termine sollten möglichst allein wahrgenommen werden. Der Zugang zum Rathaus erfolgt über den Haupteingang, dabei ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) vorgeschrieben. Beim Betreten wird die Einhaltung der 3G-Regel überprüft.