Aufgrund des Inkrafttretens der landesweiten Corona-Warnstufe 2 ab Mittwoch, 1. Dezember, müssen auch in der Gemeinde Rastede verschärfte Regelungen in den Sportstätten Anwendung finden. Im Hallenbad sowie in den Sporthallen wird dann die 2G-plus-Regel gelten. „2G-plus bedeutet, dass weiterhin nur geimpfte und genesene Personen Zutritt erhalten, allerdings müssen diese dann zusätzlich mit einem PoC-Test (Gültigkeit 24 Stunden) oder PCR-Test (Gültigkeit 48 Stunden) getestet sein“, betont Henrike Hillmer vom zuständigen Fachbereich. Diese Regelung gilt für Personen ab 18 Jahren. Kinder- und Jugendliche sind davon ausgenommen. Das Testergebnis muss mit Betreten der Sportstätte nachgewiesen werden. Ein Testen vor Ort in den Sportstätten ist nicht erlaubt. Im Außenbereich und somit auf Sportplätzen ist ab dem 1. Dezember die die 2G-Regel einzuhalten. Die Kontrollpflicht obliegt in den Sporthallen und auf den Sportplätzen wie bisher den Vereinen.