Der Verlauf einer Grundstücksgrenze, der Überwuchs von Pflanzen und andere Nachbarschaftsstreitigkeiten sind klassische Fälle für Schiedspersonen. Dabei entscheiden sie diese Konflikte nicht, sondern versuchen, einen Kompromiss herbeizuführen. Wer Interesse an diesem besonderen Ehrenamt hat, kann sich ab sofort bei der Gemeinde Rastede bewerben.
Juristische Kenntnisse muss eine Schiedsperson nicht haben, viel wichtiger sind Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, zwischen verschiedenen Standpunkten zu vermitteln. „Und man sollte eine gestandene Persönlichkeit sein“, betont Silvia Heinemann. Sie wurde im Dezember 2018 zur Schiedsperson der Gemeinde Rastede gewählt, genau wie ihr Stellvertreter Rainer Meining. Wobei der Begriff Stellvertreter vielleicht etwas missverständlich ist: „Wir arbeiten immer zusammen und sind ein tolles Team“, sagt Heinemann.
Die fünf-jährige Amtszeit der beiden Schiedsleute neigt sich nun dem Ende entgegen. Aus persönlichen Gründen wollen beide sich nicht erneut zur Wahl stellen, obwohl sie sehr gerne auf die vergangenen Jahre zurückblicken. „Es ist ein tolles Ehrenamt“, schwärmt Heinemann, „man lernt viele unterschiedliche Menschen kennen und meistens kann man sie bei der Lösung ihrer Konflikte unterstützen.“ Das kann Rainer Meining nur bestätigen: „Es gab nur ganz wenige Fälle, bei denen es nicht geklappt hat.“ Er sei sehr dankbar für die Zeit im Amt: „Ich habe sie für mich persönlich als große Bereicherung empfunden“, so Meining.
Neben Nachbarschaftsstreitigkeiten kann es auch mal um Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch oder leichte Körperverletzung gehen. Und bisweilen werden die Beteiligten in den Schlichtungsgesprächen auch sehr emotional. „Dann ist es besonders wichtig, ruhig, sachlich und natürlich neutral zu bleiben“, erklärt Heinemann, „aber man muss auch mit der nötigen Souveränität auftreten, um das Gespräch wieder in konstruktive Bahnen zu lenken.“ Diese Fähigkeiten sollten Schiedspersonen also unbedingt mitbringen. „Eine gewisse Lebenserfahrung ist dabei natürlich hilfreich“, ergänzt Meining. Häufig lassen sich die Konflikte auf diese Weise bereits in so genannten Tür- und Angelgesprächen klären und es kommt gar nicht zu einem offiziellen Schiedsverfahren.
Die Arbeit der Schiedspersonen hat übrigens nicht nur für die Streitparteien einen großen Nutzen. „Wir entlasten die Gerichte“, erklärt Heinemann, „wenn all diese Fälle vor den Amtsgerichten landen würden, kämen sie dort mit der Arbeit überhaupt nicht mehr hinterher.“ Bei bestimmten Streitigkeiten ist eine Klage vor dem Amtsgericht deshalb auch erst zulässig, wenn zuvor erfolglos versucht wurde, sie in einem Schiedsverfahren beizulegen.
Wer Interesse hat, Schiedsperson zu werden, kann sich bis zum 30. November schriftlich bei der Gemeinde Rastede bewerben. Am einfachsten ist dies per E-Mail an ordnungswesen@rastede.de möglich. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Für Rückfragen steht im Rathaus die zuständige Fachbereichsleiterin Sabrina Remde zur Verfügung, telefonisch unter (04402) 920 130 oder per E-Mail an besagte Adresse.