Die Resonanz könnte größer sein, aber sie ist grundsätzlich positiv: Insgesamt neun Stellungnahmen sind bislang zum neuen „Konzept zur verträglichen Nachverdichtung“ für Rastede, Hahn-Lehmden und Wahnbek bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Während manchen Bürgerinnen und Bürgern die darin beschriebenen Beschränkungen jedoch nicht weit genug gehen, mahnen andere zu mehr Flexibilität. Noch besteht für alle Interessierten die Möglichkeit, Stellung zu beziehen.
Zur Erinnerung: Anfang Februar hatte die Gemeindeverwaltung bei einer öffentlichen Veranstaltung erstmals ausführlich über das Konzept informiert. Rund 70 Interessierte haben diese Gelegenheit genutzt, sich in der Neuen Aula der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Rastede Details zu den Plänen erläutern zu lassen.
Das Konzept soll bauliche Entwicklungen im Einklang mit dem vorhandenen Ortsbild ermöglichen. In vielen der bisherigen Bebauungspläne sind wichtige Detailfragen nämlich nicht geregelt. „Das hat teilweise zum Bau von Gebäuden geführt, die optisch einfach nicht in ihre Umgebung passen“, erläutert Rastedes Bürgermeister, Dieter von Essen. Künftig sollen auf Grundlage des Konzeptes die Anzahl der zulässigen Geschosse, der Wohneinheiten sowie die Trauf- und Firsthöhe genau festgelegt werden.
„Die Zahl der Rückmeldungen ist bislang leider überschaubar“, sagt Tabea Triebe vom Geschäftsbereich Bauen und Verkehr der Gemeinde. Aber immerhin: Die Reaktionen auf das Nachverdichtungskonzept seien bereits bei der Veranstaltung sehr positiv ausgefallen, berichtet Triebe. Und derselbe Tenor finde sich auch in den bisherigen schriftlichen Stellungnahmen.
„Wir haben aber auch durchaus Hinweise bekommen, was bei einer Überarbeitung noch zu bedenken wäre“, so Triebe. Eine Einwohnerin regte zum Beispiel an, auch Vorschriften zur Dachform mit in das Konzept aufzunehmen. In dieselbe Richtung argumentiert auch ein ortsansässiges Architekturbüro, das sich mit dem geplanten Konzept befasst hat: Nicht nur die Geschosse eines Gebäudes, auch seine Gestaltung sei für die Frage entscheidend, ob es in das bestehende Ortsbild passt. Neben der Form des Dachs wären zum Beispiel die Gestaltung der Fassade und die Art der verwendeten Fenster von Bedeutung. Ein gegebenenfalls einzuschränkender Gestaltungsspielraum könnte demnach in den örtlichen Bauvorschriften festgesetzt werden.
Gegen zu viele Beschränkungen und für mehr Flexibilität plädiert ein anderer Rasteder in seiner Stellungnahme. Andernfalls könne die Gemeinde der andauernden Herausforderung, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig den Flächenverbrauch gering zu halten, kaum gerecht werden. Ein weiteres Bedenken richtet sich gegen den Ansatz, wonach in Zone 1 je 140 Quadratmeter Grundstück nur eine Wohneinheit zulässig sein soll. Damit wäre es für Investoren immer wirtschaftlicher, Mehrfamilienhäuser mit wenigen großen anstatt mehrerer kleiner Wohnungen zu bauen. Gerade Letztere würden jedoch insbesondere für ältere und junge Menschen benötigt. Die grundsätzliche Forderung nach zwei Parkplätzen pro Wohneinheit verstärke dieses Phänomen zusätzlich.
„In einigen Stellungnahmen wird auch deutlich, dass Mehrfamilienhäuser in der unmittelbaren Nachbarschaft grundsätzlich nicht erwünscht sind“, ergänzt Triebe. Hier werde ein Kompromiss gefunden werden müssen zwischen städtebaulicher Wirkung und dem Schaffen von bedarfsgerechtem Wohnraum.
Noch bis einschließlich Montag, 4. März, können Interessierte ihre Stellungnahme bei der Gemeinde abgeben. Das geht zum Beispiel online unter diesem Link, wo zudem weitere Informationen verfügbar sind. Aber auch per E-Mail an bauplanung@rastede.de oder direkt im Rathaus können Rückmeldungen zu dem Konzept eingereicht werden.