Um zu einer fundierten Grundsatzentscheidung in der Bäderfrage zu gelangen, soll sich eine Arbeitsgruppe dezidiert mit dem Themenkomplex beschäftigen. Das hat der Verwaltungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Der ursprünglichen Beschlussempfehlung aus dem Kultur- und Sportausschuss, bei der es um die Prüfung denkmalschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit dem Freibad ging, wurde dementsprechend nicht gefolgt.
Sollen die bestehenden Bäder saniert oder doch lieber neu gebaut werden – womöglich sogar an einem gemeinsamen Standort als Kombibad? Und wäre der ehemalige Sportplatz an der Mühlenstraße ein geeignetes Gelände für ein solches Großprojekt? Eine klare Antwort auf diese Fragen zu finden, fällt nicht leicht, zumal mit einer Entscheidung finanzielle Belastungen in Millionenhöhe verbunden sind. Verschiedene Szenarien auf Grundlage bestehender Standards und gewünschter Ergänzungen sowie die damit jeweils verbundenen Kostenschätzungen hatte die Gemeindeverwaltung Mitte März im Kultur- und Sportausschusses vorgestellt. Die Ausschussmitglieder empfahlen daraufhin einstimmig die Prüfung einer Grundvoraussetzung für die dargestellte Sanierung des Freibads: Die Verwaltung sollte demzufolge in Erfahrung bringen, ob der geplante größere Ersatzbau für den Sanitär- und Umkleidebereich aus denkmalschutzrechtlicher Sicht genehmigungsfähig wäre.
Den entsprechenden Beschluss hätte der Verwaltungsausschuss nun fassen müssen. Dazu kam es nicht. Stattdessen soll eine Arbeitsgruppe die Voraussetzungen für eine Grundsatzentscheidung in der Bäderfrage schaffen. Dazu gehört voraussichtlich auch die Klärung der Frage, welche Ausstattung ein mögliches Kombibad denn definitiv haben sollte. Auch dazu herrschten bisweilen recht unterschiedliche Vorstellungen. Die Arbeitsgruppe wird aus Vertretern sowohl der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen als auch der Verwaltung bestehen.