So langsam kehren bis zum 15. Juni auch in der Gemeinde Rastede die letzten Klassen nach der langen Corona-Pause wieder in den Schulalltag zurück. Gleichwohl sind noch eine Vielzahl an Auflagen in Zusammenhang mit dem Infektionsschutz einzuhalten, die nicht nur die Lehrer, sondern auch den Schulträger vor stets neue Herausforderungen stellen. So ist beispielsweise aufgrund der geltenden Abstandsregelung der Unterricht in den Klassenräumen oftmals nur mit der Hälfte der Klasse möglich und darüber hinaus müssen auch noch Räumlichkeiten für die Notbetreuung an den Grundschulen vorgehalten werden.
Hinzu kommt, dass laut der Verordnung des Niedersächsischen Kultusministeriums nur Räume genutzt werden dürfen, in denen eine Stoßlüftung beziehungsweise Querlüftung möglich oder eine Lüftungsanlage vorhanden ist. „Diese Vorgabe stellt uns vor einige Herausforderungen, da insbesondere in den älteren Schulgebäuden die Fenster in den oberen Etagen oftmals nur gekippt werden können“, erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin Sabine Meyer. Eine Kipplüftung wird in der Verordnung als nahezu wirkungslos bezeichnet, da durch sie der erforderliche Luftaustausch nicht erfolgen kann. Erschwerend kommt hinzu, dass an der Kooperativen Gesamtschule am Standort Wilhelmstraße mehrere Räume nur mit Lichtkuppeln ausgestattet sind, die ebenfalls nicht genutzt werden dürfen.
Um in den kommenden Wochen die erforderlichen Raumkapazitäten für den Schulunterricht vorhalten zu können, müssen daher zumindest bis zum Beginn der Sommerferien am Donnerstag, 16. Juli, verstärkt Alternativen im Schulumfeld genutzt werden. „Dazu gehören insbesondere die den Schulen angegliederten Sporthallen“, betont Meyer. Bevor die Hallen aber für Schulzwecke genutzt werden können, müssen sie vorab mit Tischen und Stühlen sowie erforderlichen Unterrichtsmaterialen ausgestattet werden. Die notwendige Möblierung für den Schulunterricht bringt derweil aber auch Probleme für die Sportvereine mit sich. „Leider ist es nicht möglich, sämtliche Schulgerätschaften nach dem Unterricht abzubauen und frühmorgens wieder herzurichten, sodass wir vorübergehend auch aus hygienischen Gründen einige Hallen für sportliche Aktivitäten nicht freigeben können“, so Meyer.
Derzeit befindet sich die Verwaltung im engen Austausch mit den Schulleitungen an den Rasteder Schulen, um die teilweise bereits kurzfristig anstehenden Bedarfe zu ermitteln und gleichzeitig zu prüfen, welche Sporthallen für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Informationen erhalten die Vereine voraussichtlich bis Freitag, 5. Juni. „Für unsere Sportvereine ist dieser notwendige Schritt natürlich bitter, da sie nach den nunmehr erfolgten Corona-Lockerungen den Hallensportbetrieb wieder aufnehmen möchten“, ergänzt Gemeindesprecher Ralf Kobbe. Für die Vereine bleibt letztendlich nur die Möglichkeit, soweit es geht mit alternativen Fitness- und Sportangeboten auf die gemeindeeigenen Freisportflächen auszuweichen. „Uns ist durchaus bewusst, dass wir unsere schon arg gebeutelten ehrenamtlich geführten Vereine mit dieser Maßnahme belasten, hoffen jedoch auf Einsicht, dass in dieser schwierigen Zeit der Schulunterricht Priorität haben muss“, so Kobbe.