Im Rechtsstreit mit der Gewerkschaft Verdi über die verkaufsoffenen Sonntage in der Gemeinde Rastede konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat das entsprechende Verfahren nun eingestellt. Der Kompromiss sieht vor, dass man sich in diesem Jahr auf zwei Termine beschränkt und auch nur Geschäfte öffnen dürfen, die sich innerhalb des Ausflugsortgebiets befinden.
Zwei ursprünglich geplante verkaufsoffene Sonntage waren ohnehin der Corona-Pandemie zum Opfer gefallen. Weder der Frühjahrsmarkt im April noch der Familiensonntag im Mai konnten stattfinden, weshalb sich auch die Geschäftsöffnungen an diesen Tagen erübrigten. Auf den sonst üblichen verkaufsoffenen Sonntag anlässlich der „Lichternacht“ im November verzichtete der Rasteder Handels- und Gewerbeverein (HGV) als Teil des Kompromissvorschlags.
Und noch ein weiteres Zugeständnis wurde der Gewerkschaft Verdi gemacht: Beim verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des „Herbstmarktes“ am 17. Oktober dürfen nur Geschäfte im Ausflugsort öffnen, nicht wie bisher im gesamten Gemeindegebiet. Beim zweiten zunächst verbliebenen Termin, dem Sommerfest des Rasteder Old- und Youngtimer-Clubs am 22. August, galt die Beschränkung auf den Ausflugsort ohnehin bereits. Allerdings musste inzwischen auch das Sommerfest Corona-bedingt abgesagt werden.
Zur außergerichtliche Einigung mit der Gewerkschaft Verdi sagt Gemeindesprecher Ralf Kobbe: “Wir haben zusammen mit dem HGV einen Kompromiss gefunden, mit dem alle Beteiligten für den Moment gut leben können.”