Die für 2022 gültigen Abfallgebührenmarken behalten auch für 2023 ihre Gültigkeit. Änderungen hinsichtlich der angemeldeten Tonnen können für die Grundabgabenbescheide 2023 aus technischen Gründen nur noch berücksichtigt werden, wenn diese bis Freitag, 9. Dezember, dem Steueramt der Gemeinde Rastede mitgeteilt werden. Dies gilt sowohl für Änderungen des Tonnenvolumens als auch für die An- bzw. Abmeldung von Tonnen.
Beabsichtigte Änderungen können Grundstückseigentümer am besten per E-Mail an steueramt@rastede.de oder schriftlich an die Gemeinde Rastede (Servicebereich Haushalt und Finanzen), Sophienstraße 27, 26180 Rastede richten.
Aufgrund der an diesem Tag durchzuführenden Jahresveranlagung für 2023 hat das Steueramt am Dienstag, 20. Dezember, für den Publikumsverkehr geschlossen.