Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 steht an. Die Gemeinde Rastede lädt deshalb Interessierte dazu ein, sich als ehrenamtliche Richterinnen und Richter zu engagieren. Bewerbungen sind noch bis zum 15. Februar möglich.
Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Gemeinde, die zu Beginn der Wahlperiode mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten darüber hinaus Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei Hauptverhandlungen von Strafverfahren am Amtsgericht Westerstede oder am Landgericht Oldenburg mit. Sie sind an allen wichtigen Entscheidungen beteiligt und dabei gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen beziehungsweise Berufsrichtern.
Interessierte können sich bis spätestens Mittwoch, 15. Februar, bei der Gemeinde Rastede um einen Platz auf der Vorschlagliste bewerben. Bewerbungsformulare stehen HIER zum Herunterladen bereit. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann mit der Post an das Wahlamt der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, geschickt, persönlich im Rathaus abgegeben oder per E-Mail an wahlen@rastede.de eingereicht werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de oder telefonisch bei Sabrina Remde unter (04402) 920 130.