Änderungen hinsichtlich der angemeldeten Abfalltonnen können für die Grundabgabenbescheide 2024 aus technischen Gründen nur noch berücksichtigt werden, wenn diese bis Freitag, 15. Dezember, dem Steueramt der Gemeinde Rastede mitgeteilt werden. Dies gilt sowohl für Änderungen des Tonnenvolumens als auch für die An- oder Abmeldung von Tonnen. Im Januar können dann nach Zusendung der Grundbesitzabgabenbescheide wieder Anpassungen vorgenommen werden.
Beabsichtigte Änderungen teilen Grundstückseigentümer am besten per E-Mail an steueramt@rastede.de mit. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich schriftlich an die Gemeinde Rastede (Servicebereich Haushalt und Finanzen), Sophienstraße 27, 26180 Rastede zu wenden.
Aufgrund der am Dienstag, 19. Dezember, durchzuführenden Jahresveranlagung der Grundabgaben für 2024 hat das Steueramt an diesem Tag für den Publikumsverkehr geschlossen.