In Niedersachsen haben Kommunen in ihrer Hauptsatzung eine Regelung zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Als kommunale Rechtsvorschriften gelten hierbei unter anderem Satzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Verordnungen. Sie treten erst dann in Kraft, wenn sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht wurden.
Das elektronische Amtsblatt kann auf der Homepage der Gemeinde Rastede gelesen und heruntergeladen werden und wird im Regelfall jeden Mittwoch veröffentlicht. Im besonderen Bedarfsfall kann auch kurzfristige eine Veröffentlichung erfolgen.