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Wahl zum Deutschen Bundestag 2025

Hier finden Sie alle Informationen zur Bundestagswahl 2025

Aufgrund des vorgezogenen Neuwahltermins wurde die Frist für die Parteien verlängert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Der Stimmzettel kann dadurch erst Ende Januar 2025 erstellt werden. Die Frist für den Versand der Briefwahlunterlagen verkürzt sich deutlich.

Wählen Sie am besten am Wahltag im Wahllokal oder innerhalb der zwei Wochen zuvor im Wahlbüro vor dem Rathaus.

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie vom 01. bis zum 14.02.2025 einen Wahlschein/ Briefwahlunterlagen online unter folgendem Link beantragen: Briefwahlunterlagen beantragen

Denken Sie bitte an die notwendigen Postlaufzeiten. Kümmern Sie sich bitte zeitnah in dem genannten Zeitraum um die Beantragung, wir werden die Unterlagen dann umgehend auf den Weg bringen. Das Risiko, dass Wahlbriefe nicht rechtzeitig zugestellt werden, tragen Sie. Die Versendung der Briefwahlunterlagen erfolgt ab dem 07. Februar 2025.

Vom 07. bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, können Sie einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen im Wahlbüro, Sophienstraße 27, beantragen und dort direkt wählen.

Wenn für eine andere Person ein Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegen. Nutzen Sie hierzu den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden, danach gemäß § 27 (4) Bundeswahlordnung nur noch in sehr speziellen Ausnahmefällen. Sind beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2025 nicht angekommen, können diese bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr, im Wahlbüro noch neu ausgestellt werden – am Wahlsonntag nicht mehr.

Die Wahl zum Deutschen Bundestag findet alle vier Jahre statt. Die nächste Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 durchgeführt.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind

alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die am Wahltag

– mindestens 18 Jahre alt sind,

– seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in Deutschland haben und

– nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin

folgt zu gegebener Zeit

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Wahlen in der Gemeinde Rastede

Die Wahlen in der Gemeinde Rastede werden von der Kommunalen Datenverarbeitung Oldenburg (KDO) ausgewertet.

Hier geht es zu den Ergebnissen von 2013 bis 2016: Wahlergebnisse der Gemeinde Rastede

Hier können weitere Ergebnissen u. a. ab 2017 eingesehen werden: Wahlergebnisse der Gemeinde Rastede


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