In der Sitzung des Rates am 15.12.2015 ist das neue Einzelhandelsentwicklungskonzept in seiner Endfassung beschlossen worden. Diesen Beschluss vorausgegangen ist eine intensive Erörterung insbesondere im Finanz- und Wirtschaftsausschuss.
An dieser Stelle sei nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung erzeugt, sondern dass jeweils weitere Ergebnisse, z. B. in Form eines Bebauungsplanes, zu erarbeiten sind.
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